91/02/0147•Verwaltungsgerichtshof 91/02/0147
91/02/0147Supremo Tribunal Administrativo17 de jun. de 1992
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Diverses VwRallg10/1/3 Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform Beweismittel Beschuldigtenverantwortung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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