91/02/0123•Verwaltungsgerichtshof 91/02/0123
91/02/0123Supremo Tribunal Administrativo29 de jan. de 1992
Alkoholbeeinträchtigung unter 0,8 %o Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutabnahme Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoholbestimmung Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere Rechtsgebiete Verhältnis Gericht - Verwaltungsbehörde freie Beweiswürdigung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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