91/02/0074•Verwaltungsgerichtshof 91/02/0074
91/02/0074Supremo Tribunal Administrativo25 de set. de 1991
Ermessen besondere Rechtsgebiete Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Überschreiten der Geschwindigkeit
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich seiner Aussprüche über die Strafe und die Kostenbeiträge wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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