91/01/0168•Verwaltungsgerichtshof 91/01/0168
91/01/0168Supremo Tribunal Administrativo18 de dez. de 1991
Fertigungsklausel Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und Mutwillensstrafen Verbesserungsauftrag Ausschluß
Die Beschwerde wird als unbegründet ABGEWIESEN; insoweit sie eine Verletzung der Entscheidungspflicht geltend macht, wird sie ZURÜCKGEWIESEN.
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