91/01/0051•Verwaltungsgerichtshof 91/01/0051
91/01/0051Supremo Tribunal Administrativo22 de jan. de 1992
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.
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