91/01/0021•Verwaltungsgerichtshof 91/01/0021
91/01/0021Supremo Tribunal Administrativo17 de abr. de 1991
Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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