90/19/0583•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0583
90/19/0583Supremo Tribunal Administrativo15 de abr. de 1991
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz
Die Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Schuldsprüche richtet;
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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