90/19/0555•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0555
90/19/0555Supremo Tribunal Administrativo4 de set. de 1992
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz
1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. Dem Antrag des Beschwerdeführers auf Abtretung der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wird nicht Folge gegeben.
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