Verwaltungsgerichtshof 90/19/0278

90/19/0278Supremo Tribunal Administrativo18 de fev. de 1991

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Regest

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Zivilrecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

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Verwaltungsgerichtshof 90/19/0278

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1991

Spruch

Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird als unbegründet abgewiesen.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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