90/19/0120•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0120
90/19/0120Supremo Tribunal Administrativo18 de jun. de 1990
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang des Ausspruches, daß der mitbeteiligten Partei eine Ermahnung erteilt wird, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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