90/18/0233•Verwaltungsgerichtshof 90/18/0233
90/18/0233Supremo Tribunal Administrativo15 de fev. de 1991
Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der Geschwindigkeit Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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