90/18/0182•Verwaltungsgerichtshof 90/18/0182
90/18/0182Supremo Tribunal Administrativo15 de fev. de 1991
Straße mit öffentlichem Verkehr Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Alkotest Verweigerung Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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