90/18/0162•Verwaltungsgerichtshof 90/18/0162
90/18/0162Supremo Tribunal Administrativo14 de dez. de 1990
freie Beweiswürdigung Beweismittel Sachverständigenbeweis Zurückweisung des Antrages Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagean des Verwaltungsgerichtshofes Antrag auf Ersatz
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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