90/17/0502•Verwaltungsgerichtshof 90/17/0502
90/17/0502Supremo Tribunal Administrativo30 de out. de 1991
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Gegenseitige Beziehung: VwGH - VfGH Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen
Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Feststellung der Einzelrichtmenge des landwirtschaftlichen Betriebes S, J, für das Wirtschaftsjahr 1990/91 mit 36.324 kg richtet, zurückgewiesen.
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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