90/17/0434•Verwaltungsgerichtshof 90/17/0434
90/17/0434Supremo Tribunal Administrativo14 de jul. de 1994
Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Vorstellung gemäß B-VG Art119a Abs5 Verwaltungsgerichtsbarkeit (hinsichtlich der Säumnisbeschwerde siehe Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden) Diverses
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der beschwerdeführenden Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von S 13.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.