90/17/0314•Verwaltungsgerichtshof 90/17/0314
90/17/0314Supremo Tribunal Administrativo30 de out. de 1991
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Gegenseitige Beziehung: VwGH - VfGH Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen
Der Antrag der mitbeteiligten Partei, das gegenständliche Verfahren bis zur Entscheidung über die von der mitbeteiligten Partei gegen den Beschwerdeführer beim Landesgericht Klagenfurt eingebrachte Klage auf Zurückziehung der gegenständlichen Beschwerde zu unterbrechen, wird zurückgewiesen.
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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