90/17/0183•Verwaltungsgerichtshof 90/17/0183
90/17/0183Supremo Tribunal Administrativo22 de fev. de 1991
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Das Bundesland Oberösterreich hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 188.820,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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