90/17/0059•Verwaltungsgerichtshof 90/17/0059
90/17/0059Supremo Tribunal Administrativo25 de jul. de 1990
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung
Die Verfahren werden eingestellt.
Die Bundeshauptstadt Wien hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.680,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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