90/17/0051•Verwaltungsgerichtshof 90/17/0051
90/17/0051Supremo Tribunal Administrativo4 de set. de 1992
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 erheblich Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Rechtsfrage Tatfrage Erheblichkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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