90/16/0156•Verwaltungsgerichtshof 90/16/0156
90/16/0156Supremo Tribunal Administrativo20 de fev. de 1992
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel freie Beweiswürdigung Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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