90/16/0145•Verwaltungsgerichtshof 90/16/0145
90/16/0145Supremo Tribunal Administrativo3 de jun. de 1993
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen von 11.540 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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