90/16/0077•Verwaltungsgerichtshof 90/16/0077
90/16/0077Supremo Tribunal Administrativo25 de jun. de 1992
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Rücksichten der Generalprävention freie Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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