90/16/0026•Verwaltungsgerichtshof 90/16/0026
90/16/0026Supremo Tribunal Administrativo27 de set. de 1990
Stiegenhaus
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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