90/16/0015•Verwaltungsgerichtshof 90/16/0015
90/16/0015Supremo Tribunal Administrativo20 de jun. de 1990
Gültigkeit der Kostenbestimmungen Inhaltlich Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.590,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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