90/16/0003•Verwaltungsgerichtshof 90/16/0003
90/16/0003Supremo Tribunal Administrativo20 de jun. de 1990
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Inhalt der Berufungsentscheidung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der beantragten Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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