90/15/0135•Verwaltungsgerichtshof 90/15/0135
90/15/0135Supremo Tribunal Administrativo24 de jun. de 1991
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete Ermessen Sachverhalt Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag freie Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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