90/13/0077•Verwaltungsgerichtshof 90/13/0077
90/13/0077Supremo Tribunal Administrativo13 de mar. de 1991
Rente für Grund und Boden bei Gewinnermittlung nicht protokollierter Unternehmer
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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