90/13/0058•Verwaltungsgerichtshof 90/13/0058
90/13/0058Supremo Tribunal Administrativo30 de jan. de 1991
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung wie Wohnsitz usw LiebhabereiDefinition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung wie Wohnsitz usw
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.680,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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