Verwaltungsgerichtshof 90/13/0033

90/13/0033Supremo Tribunal Administrativo30 de set. de 1992

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Verwaltungsgerichtshof 90/13/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1992

Spruch

1. ) den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird hinsichtlich Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 1977 bis 1980 zurückgewiesen.

2. ) zu Recht erkannt:

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer 1977 bis 1982 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.930,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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