90/12/0327•Verwaltungsgerichtshof 90/12/0327
90/12/0327Supremo Tribunal Administrativo15 de dez. de 1993
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Öffentliches Recht
Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat der drittbeschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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