90/12/0247•Verwaltungsgerichtshof 90/12/0247
90/12/0247Supremo Tribunal Administrativo19 de fev. de 1992
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
I. hinsichtlich des Punktes 4 des Antrages der Beschwerdeführerin vom 9. Jänner 1989 den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Hinsichtlich der in den Punkten 1. bis 3. des Antrages der Beschwerdeführerin vom 9. Jänner 1989 erhobenen, auf ihr aktives Dienstverhältnis bezogenen dienstrechtlichen Feststellungsbegehren, zu Recht erkannt:
Der Antrag der Beschwerdeführerin wird im dargestellten Umfange gemäß § 8 AVG iVm §§ 1 und 3 DVG zurückgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 5.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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