90/12/0219•Verwaltungsgerichtshof 90/12/0219
90/12/0219Supremo Tribunal Administrativo27 de set. de 1990
Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird insoweit zurückgewiesen, als sie sich gegen die mit Punkt 1 des angefochtenen Bescheides erfolgte Behebung des Beschlusses der Erstbeschwerdeführerin vom 2. November 1989 sowie des Beschlusses vom 23. März 1990, diesfalls nur betreffend die Entsendung von Studentenvertretern in die Studienkommission Y und die darauf gestützten Aufträge nach den Punkten 2. und 3. des angefochtenen Bescheides richtet.
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