Verwaltungsgerichtshof 90/12/0219

90/12/0219Supremo Tribunal Administrativo27 de set. de 1990

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Verwaltungsgerichtshof 90/12/0219

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1990

Spruch

Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird insoweit zurückgewiesen, als sie sich gegen die mit Punkt 1 des angefochtenen Bescheides erfolgte Behebung des Beschlusses der Erstbeschwerdeführerin vom 2. November 1989 sowie des Beschlusses vom 23. März 1990, diesfalls nur betreffend die Entsendung von Studentenvertretern in die Studienkommission Y und die darauf gestützten Aufträge nach den Punkten 2. und 3. des angefochtenen Bescheides richtet.

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