90/12/0214•Verwaltungsgerichtshof 90/12/0214
90/12/0214Supremo Tribunal Administrativo22 de fev. de 1991
Der Berufung des Beschwerdeführers gegen den genannten Bescheid wird gemäß § 66 Abs. 4 AVG nicht stattgegeben.
Die weiteren Anträge des Beschwerdeführers werden zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.