90/12/0172•Verwaltungsgerichtshof 90/12/0172
90/12/0172Supremo Tribunal Administrativo27 de set. de 1990
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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