90/11/0179•Verwaltungsgerichtshof 90/11/0179
90/11/0179Supremo Tribunal Administrativo18 de dez. de 1990
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Trennbarkeit gesonderter Abspruch Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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