90/10/0044•Verwaltungsgerichtshof 90/10/0044
90/10/0044Supremo Tribunal Administrativo29 de out. de 1992
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Antrag der belangten Behörde auf Kostenersatz wird abgewiesen.
Die vom Landeshauptmann von Tirol namens der Republik Österreich - Bund (Bundesstraßenverwaltung) erstattete "Gegenschrift" und das darin enthaltene Kostenersatzbegehren werden zurückgewiesen.
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