90/10/0033•Verwaltungsgerichtshof 90/10/0033
90/10/0033Supremo Tribunal Administrativo21 de dez. de 1992
Rechtsverletzung sonstige Fälle Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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