90/09/0009•Verwaltungsgerichtshof 90/09/0009
90/09/0009Supremo Tribunal Administrativo5 de abr. de 1990
Behördenbezeichnung Behördenorganisation Zurechnung von Bescheiden Intimation Zurechnung von Organhandlungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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