90/09/0004•Verwaltungsgerichtshof 90/09/0004
90/09/0004Supremo Tribunal Administrativo18 de out. de 1990
Bezüge die als Einkommen anzusehen sind Diverses Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde Verschulden und guter Glaube
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.