90/09/0002•Verwaltungsgerichtshof 90/09/0002
90/09/0002Supremo Tribunal Administrativo13 de dez. de 1990
Anwendung einkommensteuerrechtlicher Grundsätze Bezüge die als Einkommen anzusehen sind Diverses Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 Einkommensermittlung und Absetzbarkeit Allgemein
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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