90/08/0190•Verwaltungsgerichtshof 90/08/0190
90/08/0190Supremo Tribunal Administrativo15 de dez. de 1992
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Entgelt Begriff Anspruchslohn Kollektivvertrag Sondervereinbarung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren auf Stempelgebührenersatz wird abgewiesen.
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