90/08/0136•Verwaltungsgerichtshof 90/08/0136
90/08/0136Supremo Tribunal Administrativo11 de dez. de 1990
Inhalt des Spruches Diverses
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem beschwerdeführenden Verein Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.