90/07/0147•Verwaltungsgerichtshof 90/07/0147
90/07/0147Supremo Tribunal Administrativo26 de fev. de 1991
Verfahrensbestimmungen Allgemein Gutachten Parteiengehör freie Beweiswürdigung Parteiengehör Sachverständigengutachten Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.410,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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