90/07/0123•Verwaltungsgerichtshof 90/07/0123
90/07/0123Supremo Tribunal Administrativo28 de mai. de 1991
Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als mit ihm für Grundstücke der Beschwerdeführer geänderte Schutzgebietsanordnungen ausgesprochen wurden, insbesondere indem die Bestimmungen des engeren Schutzgebietes auf bisher nur durch die Bestimmungen des weiteren Schutzgebietes belastete Grundstücke ausgedehnt wurden, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 14.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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