90/07/0114•Verwaltungsgerichtshof 90/07/0114
90/07/0114Supremo Tribunal Administrativo17 de dez. de 1991
Der angefochtene Becheid wird, soweit mit ihm Spruchabschnitt
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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