90/07/0047•Verwaltungsgerichtshof 90/07/0047
90/07/0047Supremo Tribunal Administrativo28 de jan. de 1992
Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Parteistellung Parteienantrag Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Schriftsätze außerhalb der Beschwerde Säumnisbeschwerde Besondere Rechtsgebiete Kassatorische Entscheidung Formalentscheidung Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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