90/07/0009•Verwaltungsgerichtshof 90/07/0009
90/07/0009Supremo Tribunal Administrativo16 de jun. de 1990
Inhalt des Wiederaufnahmeantrages
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.