90/06/0154•Verwaltungsgerichtshof 90/06/0154
90/06/0154Supremo Tribunal Administrativo16 de dez. de 1993
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten rechtliche Beurteilung Inhalt der Berufungsentscheidung Sachverhalt Sachverständiger Gutachten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.