90/05/0247•Verwaltungsgerichtshof 90/05/0247
90/05/0247Supremo Tribunal Administrativo17 de set. de 1991
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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