90/05/0075•Verwaltungsgerichtshof 90/05/0075
90/05/0075Supremo Tribunal Administrativo26 de jun. de 1990
Planung Widmung BauRallg3 Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die befristete Baubewilligung für eine Einfriedung betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Die Stadt Krems an der Donau hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.430,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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